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Mehrebenengovernance in der EU: Deutsche Mitwirkung an der Rechtsetzung (2008 edition.)

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Einordnung, Begriffsklärung und Methodik 1. 1. Einordnung der Thematik in die Europaforschung 1. 2. Begriffsklärung und -abgrenzung zur Themenformulierung 20 1.

Einordnung, Begriffsklärung, Methodik ____________________________________________________________________________________________________________ b. schlägt das EP keine Abänderungen vor, so kann er den vorgeschla- nen Rechtsakt erlassen; c. anderenfalls legt er einen gemeinsamen Standpunkt fest und übermittelt ihn dem EP.

Der Rat unterrichtet das EP in allen Einzelheiten über die Gründe, aus denen er seinen gemeinsamen Standpunkt festgelegt hat.

Die Kommission unterrichtet das EP in allen Einzelheiten über ihren Standpunkt. 19 (2) Hat das EP in einer 2. Lesung binnen drei Monaten nach der Übermittlung a.

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353191135X / 9783531911359
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14/08/2008
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